Mit Schreiben vom 03. September 2015 hat die Univeristätsleitung die Kosten für eine Überlassungsvereinbarung gestellt durch eingetragene studentische Vereinigungen veröffentlicht und beschlossen die im Jahr 2014 eingeführten vorläufigen Richtlinien für studentische Vereinigungen beizubehalten.
Für die Durchführung von Werbeaktionen für Veranstaltungen außerhalb des Campus der Universität Augsburg, bei welchen Einnahmen über Eintrittsgelder oder Teilnahmegebühren erhoben werden, ist der Abschluss einer Überlassungsvereinbarung notwendig. Zuständig hierfür ist die Zentralverwaltung der Universität Augsburg.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 hat die Universitätsleitung vorläufige Richtlinien zur Durchführung von studentischen Festen und sonstigen Veranstaltungen beschlossen. Welche Auswirkungen dies auf die studentischen Initiativen der Universität Augsburg hat, haben wir euch zusammengestellt.