Mit Schreiben vom 03. September 2015 hat die Univeristätsleitung die Kosten für eine Überlassungsvereinbarung gestellt durch eingetragene studentische Vereinigungen veröffentlicht und beschlossen die im Jahr 2014 eingeführten vorläufigen Richtlinien für studentische Vereinigungen beizubehalten.
Mit dem Beschluss vom 26. August 2015 gilt nunmehr, dass eingetragene studentische Vereinigungen für Werbeaktionen zu eigenen Veranstaltungen, welche nicht auf dem Campus stattfinden, ein Entgelt von 5 € je angefangener Stunde zu bezahlen ist.
Schreiben der Universitätsleitung vom 03. September 2015
Das nunmehr eingeführte einheitliche Entgelt kommt den studentischen Vereinigungen entgegen, da auch kleinere Vereinigungen dieses Entgelt aufbringen können und somit gegenüber den großen Initiativen nicht mehr im Nachteil sind.