Für die Durchführung von Werbeaktionen für Veranstaltungen außerhalb des Campus der Universität Augsburg, bei welchen Einnahmen über Eintrittsgelder oder Teilnahmegebühren erhoben werden, ist der Abschluss einer Überlassungsvereinbarung notwendig. Zuständig hierfür ist die Zentralverwaltung der Universität Augsburg.
Als direkter Ansprechpartner dient Herr Michael Menzel (Referat III/5), der unter der Emailadresse michael.menzel@zv.uni-augsburg.de kontaktiert werden kann.
Um eine Überlassungsvereinbarung auszustellen benötigt Herr Menzel folgende Informationen:
- Name und Art der Veranstaltung
- Zeitraum der Werbeaktion bzw. des Vorverkaufs (Datum und jeweilige Uhrzeit)
- Ansprechpartner bzw. vertretungsberechtigte Person der studentischen Initiative
- Name und Anschrift der studentischen Initiative
Nach der Übermittlung aller Informationen wird die Überlassungsvereinbarung ausgestellt. Diese ist bei der Durchführung der Werbeaktion am besten immer mitzuführen, falls Nachfragen seitens der Universität kommen.